Fakten zur Rauchwarnmelderpflicht

- Es werden keine Kontrollen von irgendeiner Behörde durchgeführt. Auch die Feuerwehren werden das nicht tun. Lassen sie also keine fremden Personen aufgrund einer solchen Behauptung in ihre Wohnung.
- Bis zum 31.12.2017 geht noch die Übergangsfrist zur Nachrüstung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern.
- Auch Einfamilienhäuser müssen mit den Meldern ausgerüstet werden.
- Die Melder müssen in Schlafräumen angebracht werden, sowie in Kindernzimmern. Aber auch jeweils in Fluren, die zu diesen Räumen führen.
- Rauchwarnmelder müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.
Dieser kurze Artikel soll nur einen kurzen Überblick bieten, über die wichtigsten Fakten zu diesem Thema. Wesentlich ausführlicher ist die ganze Thematik auf der Seite des bayerischen Innenministeriums erklärt.